Dienstag, 16. März 2010

Augenheilkunde - 15. Woche - "Enukleation"

Heute kam der Richter vom Amtsgericht um über die Eilbetreuung einer Patientin zu entscheiden. Meistens entscheidet der Richter nach den Empfehlungen des Psychiaters, diesmal wurde aber anders entschieden: der Richter sah die Patientin noch soweit geistig zurechnungsfähig, dass sie eigenständig über medizinische Eingriffe entscheiden kann. Das ist natürlich eine Ohrfeige für unseren Psychiater.
Das Zimmer dieser Patientin ist sowieso gruselig; ihre Zimmernachbarin ist eine Frau die quasi nur noch vor sich hin vegetiert. Sie hat schwere kontrakturen, kann sich nicht mehr verständigen, keiner weiß wieviel sie noch von der Umgebung wahrnimmt, beim Atmen hört man ein quälendes röcheln als wenn überall Wasser in ihren Atemwegen wäre, und zusätzlich hat sie noch ein "offenes Auge" wesshalb sie bei uns ist. Damit wird nicht gemeint, dass sie etwa die Augen auf hat - darunter versteht man, dass der Augapfel als Organ offen ist. Das Auge ist damit zerstört, und um eine schwerwiegende Infektion und starke Schmerzen zu vermeiden erfolgte eine notfallmäßige Enukleation (Herausschneiden des Auges).
Bei diesem einen Zimmer bekommt man richtig Gänsehaut.

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